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FAQ

Ein Übersetzer übersetzt schriftliche Texte, während ein Dolmetscher das gesprochene Wort überträgt. Das heißt, Reden oder Diskussionen werden mündlich zeitnah zum Originalton in eine andere Sprache übertragen. Dies erfolgt entweder simultan (annähernd zeitgleich) in einer Dolmetschkabine oder anhand von Notizen konsekutiv (zeitversetzt)

Für das Simultandolmetschen benötigt man eine schalldichte Kabine, in der die Dolmetscher den Originalton deutlich über Kopfhörer hören. Die Dolmetscher sprechen in ein Mikrofon, das ihre Verdolmetschung in die Kopfhörer der Konferenzteilnehmer überträgt. So werden störende Hintergrundgeräusche und Zeitverzug in der Verständigung auf ein Minimum reduziert.

 

Die Dolmetscher müssen die Inhalte und Themen verstehen und mit dem spezifischen Vokabular vertraut sein, um eine sachgerechte Verdolmetschung zu gewährleisten. Fachgebiete sowie Organisationen und Unternehmen verfügen über einen eigenen „Jargon“ und verwenden oftmals spezifische Termini. Die Dolmetscher sollten die Fachbegriffe benutzen, die den Zuhörern vertraut sind. Mithilfe der Konferenzunterlagen können sie sich bereits im Vorfeld thematisch vorbereiten und in die Fachsprache einarbeiten. AIIC-Dolmetscher garantieren einen absolut vertraulichen Umgang mit Ihren Dokumenten.

Simultandolmetschen erfordert höchste Konzentration, die nicht unbegrenzt lange aufrechterhalten werden kann. Um eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, wechseln sich Simultandolmetscher daher etwa alle 30 Minuten ab.

Wenn Konferenzteilnehmer aus verschiedenen Ländern gebeten werden, als gemeinsame Arbeitssprache Englisch zu sprechen und sie nicht mit allen Feinheiten dieser Sprache vertraut sind, konzentrieren sie sich weit mehr auf die sprachliche Formulierung als auf die eigentliche Aussage ihres Redebeitrags.

Umgekehrt kostet es sehr viel mehr Anstrengung, einem Redebeitrag in einer Fremdsprache zu folgen. Beides ist dem beabsichtigten Informations- bzw. Meinungsaustausch auf einer Konferenz nicht zuträglich. Sprache ist darüber hinaus auch Ausdruck von Kultur und Denkmustern. Dolmetscher können dabei helfen, sowohl kulturelle als auch sprachliche Barrieren zu überwinden. Zwischentöne und Präzision bleiben erhalten, und der Konferenzteilnehmer kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.

In den Worten von Louis Armand, Präsident des internationalen Eisenbahnverbandes UIC: „Da wir jetzt mit Simultandolmetschern arbeiten, können wir die eigentlichen Fachleute zu den Sitzungen schicken, und nicht nur diejenigen, die der anderen Sprache mächtig sind.“

Bei einer Personenführungsanlage spricht der Dolmetscher in ein mobiles Mikrophon und die Zuhörer hören die Verdolmetschung drahtlos über Kopfhörer.

Personenführungsanlagen werden bei Werksbesichtigungen, Stadtrundgängen, Museumsführungen oder ähnlichen Situationen mit Ortswechsel eingesetzt, bei denen eine Kabine nicht aufgestellt werden kann.

Eine Personenführungsanlage ist kein Ersatz für eine Simultananlage, bei der die Dolmetscher in einer schalldichten Kabine sitzen, denn die Dolmetscher arbeiten dabei unter schlechten akustischen Bedingungen. Sie müssen neben dem Redner stehen, um ihn zu hören, und werden allen Umgebungsgeräuschen ausgesetzt. Auch der Redner wird durch das gleichzeitige Sprechen des Dolmetschers gestört.

Somit sind Personenführungsanlagen nur für zeitlich begrenzte „mobile“ Einsätze geeignet.

Dolmetschleistungen werden grundsätzlich nach Tagessätzen abgerechnet, auch wenn der Einsatz von kurzer Dauer ist, da mit diesem Honorar nicht nur die eigentliche Dolmetschleistung abgegolten wird, sondern auch die Einarbeitung in das Thema, die Terminologierecherche mit Erstellung eines Glossars, die Nachbereitung, die Terminologiepflege sowie die Reisezeit.

Je nach Einsatzort, Einsatzdauer und Sprachkombination erhöht sich der Tagessatz um eine Aufwandsentschädigung für den anfallenden Anreise- oder Abreisetag. Der Auftraggeber übernimmt die Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Bei der Zusammenstellung eines Dolmetscherteams kommt ein Organisationshonorar für den Beratenden Dolmetscher hinzu.

Im Falle einer Aufzeichnung ist ein gesondertes Honorar für die Nutzungsrechte fällig (§ 8, AGBs).

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

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